Praktikum in Japan

- Ein Praktikum in Japan ist die ideale Voraussetzung, um Land und Leute kennenzulernen. (Foto: © delphine - Fotolia.com)
Ein Praktikum in Japan bietet nicht nur Arbeitserfahrung, sondern auch die Möglichkeit, das Land und seine Gewohnheiten zu erleben.
Ein Praktikum im Ausland steht bei vielen Studierenden ganz oben auf der Wunschliste. Wer sich von der breiten Masse abheben möchte, der sollte sich in Richtung Asien orientieren. Das schult nicht nur die interkulturellen Fähigkeiten, sondern ermöglicht es auch, andere Arbeitsweisen kennenzulernen.
Durch seine wirtschaftliche Stellung im asiatischen Raum ist Japan für Studierende eine gute Option, um Praxiserfahrung fernab der Heimat zu sammeln. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt liegt Japan weltweit auf Platz drei, hinter den USA und China. Die Wiederaufbaumassnahmen nach dem Erbeben und dem Tsunami im März 2011 ziehen viele Firmen und damit potenzielle Arbeitgeber für interessierte Praktikanten nach Japan.
Erschwerte Praktikumssuche
Ein Praktikum in Japan zu bekommen ist dennoch nicht ganz leicht, denn Praktika werden von japanischen Unternehmen kaum angeboten. Der Grund liegt darin, dass, im Gegensatz zur Schweiz, von japanischen Studenten keine Praktika verlangt werden. So gibt es auch bei den Unternehmen kein System, Praktikanten aufzunehmen.
Möglichkeiten, als Schweizer ein Praktikum in Japan zu absolvieren, gibt es dennoch. Verschiedene Organisationen bieten die Vermittlung von Praktika an. Eine Auswahl dieser finden Sie unter Vermittlungsorganisationen und in der Linksammlung.
Vorbereitungen für die Einreise
Wer vorhat, in Japan zu arbeiten, muss zuerst ein "Certificate of Eligibility" (Eignungsbestätigung) beantragen. Dieses bekommt man beim japanischen Justizministerium. Um ein "Certificate of Eligibility" zu erhalten, müssen Sie einen Sponsor in Japan (z. B. Ihren künftigen Arbeitgeber) bitten, beim "Immigration Office" vor Ort einen Antrag für Sie einzureichen.
Mit diesem Certificate können Sie dann bei einer japanischen Vertretung in der Schweiz ein Visum beantragen. Arbeitsvisa für Japan werden nach Berufsgruppen ausgestellt. Generell ist eine Erwerbstätigkeit nur im visumsspezifischen Berufsfeld möglich.
Ausländer, die länger als 90 Tage in Japan bleiben, müssen bei der lokalen Einwandererbehörde einen Ausländerausweis ("Certificate of Alien Registration") beantragen.
Datum: 08/2011
Autor: Staufenbiel.ch
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