In Bezug auf Dein Arbeitszeugnis solltest Du Deine Rechte kennen

Das Arbeitszeugnis: Deine Rechte

Als Arbeitnehmer hast Du ein Recht auf ein angemessenes Arbeitszeugnis. Wir zeigen Dir, nach welchen Grundsätzen Dein Leistungsnachweis formuliert sein sollte und wie Du Deinen Anspruch geltend machst.

Dein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich festgelegt, denn es ist ein wichtiger Bestandteil Deiner Bewerbung. Deshalb solltest Du bereits nach einem Praktikum oder Nebenjob um ein Arbeitszeugnis bitten.

Das Arbeitszeugnis sollte von Deinem Arbeitgeber oder einem von ihm festgelegten Vertreter ausgestellt werden. Dieser sollte den Mitarbeiter gut genug kennen, um eine angemessene Bewertung formulieren zu können. In jedem Fall gilt, dass der Aussteller des Zeugnisses in der Hierarchie des Unternehmens über dem Mitarbeiter stehen muss und diesem nicht gleichgestellt bzw. untergeordnet sein darf.

Sollte Dir auffallen, dass Du es versäumt hast, Dir nach Beendigung eines früheren Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen, so kannst Du dies rückwirkend tun. Zu viel Zeit solltest Du Dir damit allerdings nicht lassen, da nach einigen Jahren der Anspruch ungültig wird. Die Verjährungsfrist ist kantonal festgelegt. In der Regel erlischt der Anspruch nach fünf Jahren.

Wenn Du mit einem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bist, wendest Du Dich an den Personalverantwortlichen und bittest ihn zu erklären, warum man sich für diese oder jene Formulierung entschieden hat. Mitunter kannst Du ihn bitten, die Formulierung zu korrigieren, da ein einwandfreies Arbeitszeugnis bei einer neuen Stelle unabdingbar ist.

Sollte sich Dein Arbeitgeber weigern, Dir ein Arbeitszeugnis auszustellen, nachdem Du ein berechtigtes Interesse daran geäussert hast, so kannst Du ihn gerichtlich belangen. Mit dem Gang vor das Arbeitsgericht kannst Du beispielsweise eine Erfüllungsklage erwirken. Hierdurch wird Dein Arbeitgeber gezwungen, Dir das Zeugnis auszustellen. Solltest Du mit dessen Inhalt nicht zufrieden sein, kannst Du durch eine Berichtigungsklage dagegen vorgehen.

Bevor Du jedoch diesen Schritt gehst, versuch erst über Deinen früheren Vorgesetzten, die Personalabteilung und den Betriebsrat zu gehen. Sicherlich fällt das Arbeitszeugnis besser aus, wenn es nicht gerichtlich erzwungen ist. Geh nur den juristischen Weg, wenn es sich nicht vermeiden lässt.

Keine Scheu: Egal ob nach einem vierwöchigen Nebenjob oder nach einem halbjährigen Praktikum, bitte in jedem Fall um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, Dir Deine Leistungen zu bescheinigen.

Ein Arbeitszeugnis kannst Du in der Schweiz zu jedem Zeitpunkt einer Anstellung verlangen. Davon gibt es unterschiedliche Ausführungen: Arbeitsbestätigung, Voll- und Zwischenzeugnis.

Eine einfache Arbeitsbestätigung gibt lediglich über die Art und Dauer der Beschäftigung sowie über die ausgeübten Tätigkeitsbereiche Auskunft. Beim Voll- bzw. Zwischenzeugnis hingegen werden auch das Verhalten und die Leistungen des Mitarbeiters bewertet. 

Im besten Fall enthält das Arbeitszeugnis neben den Angaben zur Person Informationen über die Inhalte der bekleideten Stelle und die während der Betriebszugehörigkeit durchlaufenen Beförderungen. Darüber hinaus sollte das Arbeitszeugnis die inner- und ausserbetrieblich absolvierten Weiterbildungen beinhalten. Somit stellt es eine umfassende Dokumentation des Arbeitsverhältnisses dar.

Vollzeugnis oder Zwischenzeugnis?

Bei Bewerbungen sehen Personalverantwortliche am liebsten Vollzeugnisse. Dadurch erhalten sie eine Beschreibung über das Arbeits- und Sozialverhalten eines Bewerbers.

Ein Zwischenzeugnis lässt Du Dir am besten ausstellen, wenn Du während einer Anstellung die Abteilung wechselst oder sich der Aufgabenbereich ändert. So lassen sich am Ende alle Etappen des Jobs auf einen Blick überschauen. Auch bei einem Wechsel des Vorgesetzten ist ein Zwischenzeugnis sinnvoll, da er Deine Aufgaben und Leistungen am besten beschreiben und beurteilen kann.

Versteckte Formulierungen

Hast Du ein gutes Arbeitszeugnis bekommen? Wenn Du diese Frage mit ja beantworten kannst und stolz die Formulierung "er hat all seine Fähigkeiten eingesetzt“ in Deinem Zeugnis liest, solltest Du Dir Gedanken machen. Denn dann beurteilt der Arbeitgeber Deine Leistung vergleichsweise schwach.

Die Formulierung "er hat all seine Fähigkeiten eingesetzt“ klingt zunächst gut. Damit bringen Arbeitgeber aber zum Ausdruck, dass Du zwar versucht hast, mit dem geforderten Leistungsniveau mitzuhalten, diese Bemühungen aber nicht zum erwarteten Ergebnis geführt haben.

Derartige Redewendungen zur Beurteilung von Mitarbeitern sind bei Personalentscheidern bekannt und aus diesem Grund im Arbeitszeugnis unzulässig. Dennoch sind sie nicht standardisiert und lassen viel Interpretationsraum. Vor allem kleinere Unternehmen, die sich mit den Gepflogenheiten der Zeugnisformulierungen nicht im Detail auskennen, können so unabsichtlich schlechte Zeugnisse ausstellen.

Einige Unternehmen umgehen das Risiko, sich für die Art der Formulierungen rechtfertigen zu müssen, mit dem Satz „Dieses Zeugnis ist nicht codiert“. Denn sogar das Fehlen von Informationen, etwa zu Qualifikation und Sozialverhalten, wird von einigen Arbeitgebern als negativer Geheimcode gewertet, mit dem eine schlechte Beurteilung durch bewusstes Weglassen umgangen werden soll.

Die vier Eckpfeiler eines korrekten Zeugnisses

Zum einen sollten die Formulierungen im Arbeitszeugnis klar verständlich und wohlwollend für den Mitarbeiter sein. Zum anderen muss die Beschreibung der Arbeitsaufgaben und -leistungen enthalten sein.

Ausserdem zählt im Arbeitszeugnis die Gesamtleistung, die im Laufe des Angestelltenverhältnisses erbracht wurde. Falls es gegen Ende des Arbeitsverhältnisses zu Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vorgesetzten gekommen sein sollte, so dürfen diese nicht im Fokus der Bewertung stehen. Es soll die gesamte Zeit der Anstellung betrachtet werden und nicht nur ein bestimmter Zeitraum.

Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Wahrheit. Der Arbeitgeber kann sich vorbehalten, Kritik am Mitarbeiter mit in das Zeugnis einzubringen. Dies ist verbindlich, wenn ein Angestellter grundlegend gegen Regeln im Umgang mit seinen Kollegen oder dem Chef verstossen hat (Diebstahl etc.). Ein Chef, der solche Vorkommnisse in einem beschönigenden Zeugnis verschweigt, kann von nachfolgenden Arbeitgebern rückwirkend Probleme bekommen.

Mit einem qualifizierten Arbeitszeugnis kann der Bewerber entscheidend zum erfolgreichen Vorstellungsgespräch beitragen.  

Weiterer Autor: Julia Kuhlmann


Julia Schmidt, Gastautor

PORTRAIT-IMAGES-ASIA-BY-NONWARIT/shutterstock.com

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