Beide Seiten sollen vom Praktikum profitieren, Unternehmen und Praktikanten

Deine Rechte im Praktikum

Das Praktikum dient dazu, praktische Erfahrung zu erlangen, theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen und einen bestimmten Bereich im Unternehmen kennenzulernen. Dabei musst Du darauf achten, in Deinem Praktikum nicht ausgenutzt zu werden. Als Praktikant hast Du ebenso Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch.

Dauer eines Praktikums

Damit Du Zeit hast, viel zu lernen und die Unternehmensabläufe kennenzulernen, ist es ratsam, mindestens ein dreimonatiges Praktikum zu absolvieren. In kürzeren Zeiträumen ist es schwer, komplexe Sachverhalte zu verstehen. Ein Praktikum dient dazu, Praxiserfahrung zu sammeln, aber nicht, Dich über einen sehr langen Zeitraum günstig zu beschäftigen. Bei Praktika, die länger als ein Jahr dauern, ist Vorsicht geboten: Eine mehrfache Verlängerung des Praktikums gilt als Kettenvertrag. Manche Unternehmen versuchen mit Kettenverträgen den Kündigungsschutz zu umgehen, was in der Schweiz rechtlich nicht erlaubt ist. 

Vergütung des Praktikums

Die Entlöhnung eines Praktikums kann je nach Branche, Grösse des Unternehmens und Fachgebiet stark variieren. Grundsätzlich hast Du Recht auf Lohn im Praktikum. Dabei ist ein Praktikum mit wenig Lohn nicht automatisch schlecht. Wenn Du im Praktikum die nötigen beruflichen Qualifikationen erwirbst, zahlt sich auch ein weniger gut bezahltes Praktikum aus. Genauso gut kann es Dir passieren, dass ein hoch vergütetes Praktikum sich als Reinfall entpuppt. 

Praktikumsvertrag

Bestehe auf jeden Fall auf einen vollständig ausgefüllten Praktikumsvertrag. In unserer Checkliste findest Du alle Informationen, die in einen Praktikumsvertrag gehören.

Probezeit

Die Probezeit dient dazu, dass sich Praktikumsgeber und Praktikant gegenseitig kennenlernen. Vor allem kann sich der Praktikumsgeber von der Qualifikation des Praktikanten überzeugen. Der Praktikant hat wiederum die Chance festzustellen, ob das Praktikum seinen Vorstellungen und Wünschen entspricht. Als Probezeit gilt der erste Monat des Arbeitsverhältnisses. Diese kann auf höchstens drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit kann jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden.

Lernen

Beim Praktikum sollte das Lernen im Vordergrund stehen. Deine Praktikumsstelle sollte Dir daher die Möglichkeit geben, etwas Neues zu erlernen und Dein Wissen praktisch anzuwenden. Wenn Deine Wünsche und Erwartungen nicht erfüllt werden: Sprich dies direkt bei Deinem Vorgesetzten an. Vereinbare einen Gesprächstermin, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen und Ziele zu vereinbaren. Achte bei dem Gespräch darauf, Ich-Formulierungen zu verwenden und Wörter wie zum Beispiel "immer", "ständig" oder "oft" zu vermeiden. Ich-Botschaften enthalten eigene Gefühle sowie Beobachtungen und haben keine Wertungen. Hier ein paar Beispiele für Ich-Formulierungen:

  • "Meiner Meinung nach…"
  • "Zudem habe ich das Gefühl bekommen, dass…"
  • "Auf mich wirkt es, als…"
  • "Es wäre für mich hilfreich, wenn…"

Falls Deine Bemühungen keinen Anklang finden, kannst Du letztendlich das Praktikum abbrechen. Dies sollte jedoch der allerletzte Ausweg sein.

Fehler

Es ist ganz normal, dass Dir als Berufsanfänger Fehler unterlaufen. Versuche alle Aufgaben gewissenhaft zu erledigen. Passiert dennoch ein Fehler, versuche nicht, diesen zu vertuschen, sondern stehe dazu. Früher oder später wird der Fehler entdeckt und diesen dann zu leugnen, wird sich sicherlich nicht gut auf Deine Bewertung auswirken. Wenn Du bei manchen Aufgaben nicht ganz sicher bist, frage lieber nach. Trau Dich, Deine Vorgesetzten oder Kollegen anzusprechen und bitte sie um Hilfe.

Beendigung

Ein Praktikum ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und endet ohne Kündigung. Aus wichtigen Gründen und unter Einhaltung der Kündigungsfristen kann das Praktikum auch schon vorher beendet werden. Diese Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung eines Praktikums bestehen:

  • Aufhebungsvertrag: Praktikant und Arbeitgeber beenden das Arbeitsverhältnis übereinstimmend.
  • Ordentliche Kündigung: Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kündigungsfrist.
  • Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund. Auf Arbeitgeberseite kann dies zum Beispiel bei Arbeitsverweigerung, ständiger Verspätung oder Beleidigung am Arbeitsplatz sein. Kündigungsgründe aus Sicht des Praktikanten sind zum Beispiel unpünktliche Entlohnung, sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber oder Beleidigungen.

Neben Deinen Rechten hast Du ebenso Pflichten gegenüber dem Praktikumsgeber, welche Du aufgelistet in Deinem Praktikumsvertrag finden wirst. Beharre zudem nicht stur auf Deine Rechte, sondern versuche eher einen Kompromiss zu finden. Es sei denn, es handelt sich um Rechte, die im Obligationsrecht (Art. 319–362) und Arbeitsgesetz verankert sind.


Stephanie Wiezoreck, Redaktion

Cressida-studio/shutterstock.com

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