Arbeiten in China
Der Jobmarkt in China bietet zahlreiche Stellen, vor allem für gut ausgebildete Fachkräfte wie Ingenieure oder Techniker. Gerade an der chinesischen Ostküste und in Grossstädten im Zentrum von China besteht ein Bedarf an Fachkräften, der nicht von den chinesischen Universitäten gedeckt werden kann. Wenn Du in China arbeiten möchtest, hast Du in der Regel zwei Möglichkeiten. Entweder Du arbeitest bereits in einem Unternehmen, das Dich geschäftlich, als Expatriate nach China entsendet oder Du suchst selbst nach einer passenden Stelle im Reich der Mitte. Falls Du von Deinem Arbeitgeber aus in China arbeiten sollst, wird für den Zeitraum des Aufenthalts ein ergänzender Arbeitsvertrag aufgesetzt. Dieser beinhaltet alle Details für Dein berufliches „Abenteuer“ in China.
In einem der wachstumsstärksten Märkte weltweit, agieren mittlerweile viele hochqualifizierte Mitarbeiter internationaler Unternehmen als Expatriates. Diese Art von Auslandsaufenthalt hat für Dich als Arbeitnehmer viele Vorteile: Die mühsame Stellensuche entfällt und Formalitäten sowie Wohnungssuche werden vom Arbeitgeber übernommen. Durch das gut ausgebildete Expatriates-Netzwerk werden schnell neue Kontakte geknüpft. Auch die Kosten für Sprachkurse werden übernommen. Die Aufenthalte sind fast immer zeitlich begrenzt und garantieren meistens ein höheres Einkommen, da mit westlichen Gehältern zu rechnen ist. Zusätzlich winkt ein Auslandszuschlag, obwohl die Lebenshaltungskosten in China um ein Vielfaches günstiger sein können als in der Schweiz. Zwischen der Schweiz und China besteht zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch müssen Schweizer, die in China tätig sind, ihre Einnahmen nicht doppelt versteuern.
Arbeitssituation in China
Wer sich dafür entscheidet, auf eigene Faust eine Stelle in China anzutreten, sollte bedenken, dass die Gehälter und gebotenen Sozialleistungen in chinesischen Unternehmen oft deutlich unter den westlichen Standards liegen. Ausserdem gibt es zur Ausbildung von Facharbeitern und Technikern kein geregeltes Ausbildungssystem. Im Gegensatz zur Schweizer Berufsausbildung müssen sich die Mitarbeiter in China selbstständig fortbilden. Ein besseres Gehalt kannst Du bekommen, wenn Du eine Anstellung bei einem westlichen Unternehmen in China forcierst.
Auch ein Job als Sprachlehrer bietet eine angemessene Bezahlung. Im besten Fall kannst Du Chinesen, Deutsch sowie Englisch beibringen und dabei auf eine bezahlte Unterkunft Deiner Sprachschule zurückgreifen. Wenn Du bei einem chinesischen Arbeitgeber angestellt wirst, solltest Du beachten, dass Angaben in einem schriftlichen Vertrag keine Garantie auf Gültigkeit haben. Auch kann die chinesische Vertragsversion von der englischen abweichen, wobei erstere zählt. Dies solltest Du vorher genau prüfen.
Einen Vorteil hast Du, wenn Du Dich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon vor Ort befindest, da Du dann mit hoher Wahrscheinlichkeit anderen Bewerbern gegenüber bevorzugt wirst. Ausserdem kannst Du so Deinen potenziellen Arbeitgeber direkt unter die Lupe nehmen. Wenn Du Dich aus der Schweiz bei einem Unternehmen in China bewirbst, hast Du zunächst nur per E-Mail Kontakt und wirst gegebenenfalls einen Termin für ein telefonisches Vorstellungsgespräch erhalten.
Vor der Reise
Ob Du nun von einem westlichen Unternehmen nach China geschickt wirst oder selbst eine Stelle suchst – mach Dich vor Deiner Reise mit den Alltagsituationen und kulturellen Unterschieden in China vertraut. In grösseren Unternehmen wirst Du in der Regel vor Deiner Reise in Intensivkursen geschult. In kleineren Firmen wird dies oft vernachlässigt, was Deinen Aufenthalt erheblich erschwert.
Generell gilt: Kenntnisse der chinesischen Sprache sind ein grosser Vorteil. Da aber in den meisten Unternehmen Englisch oder sogar Deutsch die Hauptsprache ist, sind diese Kenntnisse nicht zwingend erforderlich. Überleg Dir in Ruhe, ob Du der Typ für einen Job im Reich der Mitte bist. Wenn nicht alles so funktioniert, wie Du es erwartet hast, solltest Du Geduld haben. Dann steht Deiner China-Karriere nichts mehr im Wege.
Arbeitsbedingungen
In China herrschen längere Arbeitszeiten als in der Schweiz. Überstunden bleiben häufig unbezahlt. Das trifft oft auch für internationale Firmen in China zu. Ausserdem werden Feiertage grundsätzlich anders geregelt: Wenn in China ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, ist der darauf folgende Montag in der Regel frei. Während des Frühlingsfestes, das in China das neue Jahr einleitet und der Nationalfeiertage wird eine Woche lang nicht gearbeitet. Dafür ist es üblich, am Wochenende vor oder nach den freien Tagen zu arbeiten. An welchen Tagen zwischen der freien Zeit gearbeitet werden muss, gibt die chinesische Regierung meist einen Monat zuvor bekannt.
Hierarchien beachten
Im Vergleich zur Schweiz spielen Hierarchien im chinesischen Arbeitsalltag eine übergeordnete Rolle. Ranghöheren Kollegen gegenüber wird absoluter Respekt gewahrt. Mit Kritik am Chef oder achtlosen Kommentaren ist also Vorsicht geboten. Auch solltest Du in jeder Situation Höflichkeit bewahren. Wer sich nicht daran hält, gilt schnell als unprofessionell.
Stellenangebote
Auch Schweizer Firmen bieten Jobs in China an. Mit dem Global Trainee Programm fördert die ABB Schweiz junge Absolventen und bildet sie aus. Dabei durchlaufen die Trainees in 18 bis 24 Monaten mehrere Stationen im In- und Ausland. Das Programm richtet sich vornehmlich an Wirtschaftsabsolventen. Sie sammeln Erfahrungen in den Bereichen Finanzen und Wirtschaft sowie Personalplanung oder erneuerbare Energien. Auch die UBS, Novartis und Roche bieten Jobs und Aufenthalte in China an. Auf den Firmenseiten erfährst Du, welche Möglichkeiten es für Studenten, Absolventen, MBAs oder Jobsuchende gibt, für diese Unternehmen in China zu arbeiten.
Das Visum
Auch wenn einige Arbeitskräfte aus dem Ausland mit einem Business-Visum (F-Visum) ihrer Tätigkeit in China nachgehen, ist ein Arbeitsvisum (Z-Visum) vorgeschrieben. Das Visum kann bei der chinesischen Botschaft in Bern oder in Zürich beantragt werden. Zur Beantragung des Arbeitsvisums (Z-Visum) müssen folgende Unterlagen persönlich oder in Vertretung eingereicht und abgeholt werden:
- ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Darin müssen mindestens zwei leere Seiten für das Visum vorhanden sein.
- ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (Blockschrift) mit einem Lichtbild.
- Für Antragsteller ohne schweizerische Staatsangehörigkeit wird eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis (über den beabsichtigten Aufenthalt in China hinaus gültig) in der Schweiz benötigt. Andernfalls muss der Visumantrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.
- ein von einem öffentlichen Krankenhaus in der Schweiz ausgestelltes Gesundheitsattest. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten, muss dem Gesundheitsattest ein AIDS-Test beiliegen.
- eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der Volksrepublik China. Möglich ist auch ein Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und eine offizielle Einladung, beispielsweise von Deinem Geschäftspartner oder zukünftigen Arbeitgeber in China.
Eine Beantragung des Visums per Postweg ist nicht möglich. Die erforderlichen Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise von der chinesischen Botschaft angenommen werden. Die normale Bearbeitungszeit beträgt fünf Arbeitstage. Gegen einen Aufpreis kannst Du auch eine schnellere Bearbeitungszeit erwirken. Alle im Visum eingetragenen Daten solltest Du bei der Abholung gründlich prüfen.
Das Arbeitsvisum (Z-Visum) berechtigt zur einmaligen Einreise und verpflichtet Dich zur Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung in China und das innerhalb von 30 Tagen. Dort wird Dein Visum in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Bei Arbeitsaufenthalten in China wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden von EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) sowie Röntgenaufnahmen des Brustkorbs verlangt. Das Zeugnis muss in englisch oder chinesisch verfasst sein. Wenn Du alle Unterlagen eingereicht hast, kannst Du Dein Visum innerhalb von fünf Arbeitstagen abholen. Gegen eine zusätzliche Gebühr geht es sogar noch schneller.
Steuern und Sozialleistungen
Zwischen China und der Schweiz herrscht das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch müssen Schweizer, die in China tätig sind, ihre Einnahmen nicht doppelt versteuern. Ausländische Arbeitnehmer profitieren in China zudem durch die Senkung der Steuerfreibeträge seit Ende August 2011. Es gilt ein monatlicher Steuerfreibetrag von 3'500 Renminbi (RMB), was umgerechnet rund 430 Franken (CHF) sind. Damit erhöht sich der Steuerfreibetrag für ausländische Mitarbeiter durch einen automatischen Zuschlag von 2'800 auf 6'300 RMB (780 CHF). Generell sind die Abzüge auf Arbeitseinkünfte in China nach einem progressiven System gestaffelt. Wie in folgender Tabelle dargestellt, erhöht sich der effektive Steuersatz, wenn das steuerpflichtige Einkommen steigt. Im Gegensatz zum Schweizer Steuerrecht bietet das chinesische fast keine Abzugsmöglichkeiten. Steuerfrei sind nur direkt vom Unternehmen übernommene Leistungen wie beispielsweise Wohnungsmieten und Fahrzeuge.
Sozialversicherung
Seit Juli 2011 werden ausländische Angestellte in das chinesische Sozialversicherungssystem integriert. Vorausgesetzt sie arbeiten für chinesische und internationale Firmen sowie Gesellschaften, Anwaltskanzleien und Stiftungen, die in China registriert sind. Ausländer, die nur zum Projekteinsatz nach China geschickt werden, sollen auch von der neuen Regelung profitieren. Durch das neue Sozialversicherungsgesetz haben alle Ausländer das Recht auf Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Betriebliche Unfallversicherung und Mutterschutzversicherung.
Weiterer Autor: Thomas Henning
Thomas Henning, Gastautor