Arbeiten in den USA
Wenn Du in den USA arbeiten möchtest, stehst Du zunächst vor der Herausforderung aus den rund 180 Visumkategorien die richtige auszuwählen. Dazu kommt, dass viele Visumarten in den USA limitiert sind und nur eine begrenzte Anzahl herausgegeben wird. Als Antragsteller für ein Visum wendest Du Dich an die Konsularabteilung der Amerikanischen Botschaft in Bern.
Dort wird Dir bei der Auswahl der für Dich zutreffenden Visumkategorie geholfen. Ausserdem wirst Du im Laufe des Antragverfahrens zu einem Interview in die Amerikanische Botschaft geladen. In diesem Gespräch soll vorrangig geklärt werden, ob Du für das jeweilige Visum für Deine Reise in die USA qualifiziert bist. Ob Du qualifiziert bist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es wird in den USA zwischen Immigration-Visa und Non-Immigration-Visa unterschieden. Immigrants (Inhaber eines Immigration-Visums) haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und dürfen sich in der Regel auf dem Arbeitsmarkt in den USA frei bewegen. Non-Immigrants erhalten dagegen nur befristete Visa und sind bei der Wahl ihrer Arbeitsstelle stark eingeschränkt.
Au-Pair und Workcamps
Um als Au-pair in den USA arbeiten zu dürfen, musst Du zwischen 18 und 26 Jahren alt sein. Du benötigst gute Englischkenntnisse, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Abschluss der Mittelschule. Ausserdem musst Du einen einwandfreien Auszug Deines polizeilichen Strafregisters und Deines Gesundheitszeugnisses vorlegen und Erfahrung in der Kinderbetreuung vorweisen können. Zusätzlich benötigst Du einen Fahrausweis, denn oft hast Du als Au-pair die Aufgabe, die Gastkinder in die Schule und zu Freizeitaktivitäten zu fahren. Für die Einreise in die USA benötigst Du als Au-pair ein J-1 Visum. Dieses kannst Du persönlich in der Amerikanischen Botschaft in Bern beantragen.
Ein Au-pair erhält kein Gehalt, sondern ein Taschengeld. Das Taschengeld, das Dir als Au-pair zusteht, variiert von Land zu Land. Als Au-pair in den USA kannst Du mit einem Taschengeld von 196 US-Dollar (rund 172 Schweizer Franken) pro Woche rechnen. Dafür beträgt die wöchentliche Arbeitszeit als Au-pair in den USA bis zu 45 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit soll jedoch nicht mehr als zehn Stunden betragen. Für die Verpflegung und Unterkunft kommen Deine Gasteltern auf. Ausserdem hast Du Anrecht auf ein eigenes Zimmer, eineinhalb freie Tage pro Woche und ein freies Wochenende im Monat. Während eines einjährigen Au-pair-Aufenthalts in den USA stehen Dir zusätzlich zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlter Urlaub zu.
Bevor Du Deine Tätigkeit als Au-pair in den USA aufnehmen kannst, gilt es einen Kurs zum Thema "Child Safety" und "Child Development" zu absolvieren. Hier lernst Du zum Beispiel, worauf Du im Alltag mit Kindern achten musst. So erfährst Du, wie Du ein Kind motivierst oder Unfälle im Haushalt vermeiden kannst. Die Kosten für die genannten Kurse übernimmt die Gastfamilie in den USA.
Wenn Du als Au-pair in die USA gehst, verpflichtest Du Dich für mindestens zwölf Monate bei Deiner Gastfamilie zu bleiben. Am Ende Deines Au-pair-Aufenthalts kannst Du einen 13. Monat anhängen, um die USA zu bereisen. Ausserdem kannst Du Deinen Au-pair-Aufenthalt einmalig um weitere sechs, neun oder zwölf Monate verlängern. Falls Du mit dem Gedanken spielst aus organisatorischen Gründen mit einem Touristenvisum in die USA zu reisen und eine inoffizielle Au-pair-Stelle anzunehmen, solltest Du bedenken, dass Dir bei Bekanntwerden die Ausweisung und ein Einreiseverbot in die USA droht.
Workcamps
Ähnlich wie als Au-pair benötigst Du als Teilnehmer eines Workcamps ein J1-Visum für die Einreise in die USA. Diese Camps finden häufig im Sommer statt. Sie setzen sich aus internationalen Teilnehmern zusammen, die gemeinsam in den USA für mehrere Wochen an wohltätigen Projekten arbeiten. So steht in manchen Camps die Arbeit mit alten oder behinderten Menschen im Vordergrund, während es in anderen Projekten um Renovierungsarbeiten an öffentlichen Einrichtungen, Tierschutzaktionen oder um die Arbeit mit Kindern geht. Kost und Logis sind bei einem Workcamp frei. Bezahlt wird die Arbeit aber im Gegensatz zur Tätigkeit als Au-pair nicht. Auch Hin- und Rückflug müssen selbst organisiert und finanziert werden.
Immigration-Visa
Jährlich werden in den USA rund 675'000 Immigration-Visa bewilligt. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Falls Deine Eltern, Ehepartner oder Geschwister amerikanische Staatsbürger sind, gestaltet sich die Einwanderung in die USA für Dich recht einfach. Als sogenannter Immediate Relative, kannst Du eine Familienzusammenführung beantragen. Hierfür gibt es keine Limitierung bei den Visa. Du musst also keine Wartelisten fürchten.
Auch mit einem konkreten Stellenangebot kannst Du in die USA mit einem Immigration-Visa einwandern. Dafür muss Dein Arbeitgeber nachweisen, dass kein qualifizierter US-Bürger für die Stelle zur Verfügung steht und Deine Einstellung weder Lohnstrukturen noch die Arbeitsbedingungen der Einheimischen negativ beeinflusst. Bedenke für die Stellensuche, dass Du diese von der Schweiz aus führen solltest. Es ist nicht gestattet mit Touristen-Visa einzureisen, um mit potenziellen Arbeitgebern in den USA Kontakt aufzunehmen oder sich gar zu bewerben.
Deine dritte Möglichkeit dauerhaft in die USA einzuwandern, ist das Diversity Immigrant Visa Program, auch bekannt als Green-Card-Lotterie. Jedes Jahr teilen die USA den teilnahmeberechtigten Ländern, darunter auch die Schweiz, ein Kontingent von rund 50’000 Green Cards zu. Wer sich auf eine der begehrten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse bewerben möchte, muss einen erfolgreichen Abschluss einer zwölfjährigen Grund- und Sekundarschulbildung vorweisen.
Alternativ können während der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf gesammelt worden sein, für dessen Ausübung mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich sind. Da keine schriftlichen Anträge mehr angenommen werden, müssen sich Antragsteller über den Webauftritt der Green-Card-Lotterie bewerben. Welche Unterlagen Du für die Beantragung von Visa benötigst, erfährst Du auf den Seiten der Amerikanischen Botschaft in Bern.
Non-Immigration-Visa
Willst Du für eine begrenzte Zeit in den USA arbeiten, benötigst Du ein Non-Immigration-Visa (Nichteinwanderungs-Visum). Die meisten Non-Immigration-Visa sind nicht limitiert, es gibt also keine quantitative Beschränkung. Ausserdem sind die Zugangsvoraussetzungen im Vergleich zum Immigration-Visa nicht sehr hoch. Allerdings gibt es viele verschiedene Nichteinwanderungs-Visa, die Dich mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten ausstatten. So wird beispielsweise zwischen Visa für Touristen, Auszubildende oder Arbeitende unterschieden.
Je nach Visum hast Du also das Recht der Tätigkeit nachzugehen, für die es ausgestellt worden ist. Die Ausübung anderer Tätigkeiten in den USA ist verboten. Im Gegensatz zum Immigrant-Visa bist Du auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt eingeschränkt und an Deinen Arbeitgeber oder den Arbeitsplatz gebunden. Für einige Visa ist die Aufnahme von Arbeit gänzlich ausgeschlossen. Jede Änderung Deines Visa-Status bedarf einer Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde der USA. Solltest Du gegen die Bestimmungen Deines Visums verstossen, kannst Du Deine Aufenthaltsgenehmigung verlieren und musst aus den USA ausreisen. Zusätzlich wirst Du Probleme bei der Beantragung neuer Visa bekommen. Daher ist es von immenser Bedeutung die richtige Visumkategorie zu wählen. Bei der Auswahl des Visums, das auf Deine angestrebte Tätigkeit passt, unterstützt Dich auch die Amerikanische Botschaft in Bern.
Grundsätzlich sind Non-Immigrant-Visa für Personen bestimmt, die sich einer der Visakategorien zurechnen lassen und nicht auf Dauer in den USA leben wollen. Ausserdem solltest Du über ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in den USA verfügen und einen festen Wohnsitz ausserhalb der USA haben, an den Du nach dem Aufenthalt zurückkehrst. Im folgenden Abschnitt stellen wir Dir Tätigkeiten vor, die Du mit einem Non-Immigrant-Visa in den USA ausüben kannst.
Als Trainee oder Auszubildender in die USA
Eine Möglichkeit, mit einem Non-Immigrant-Visa vorübergehend in den USA zu leben, ist, als Trainee an Ausbildungsprogrammen teilzunehmen, wenn diese in der Schweiz nicht angeboten werden. Arbeiten darfst Du dann aber nur, wenn die Tätigkeit zum Traineeprogramm gehört. Zuvor muss Dein Arbeitgeber der amerikanischen Einwanderungsbehörde, der United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) belegen, dass die Ausbildung nur in den USA und nicht in Deinem Heimatland möglich ist. Wenn durch Deine Tätigkeit kein amerikanischer Arbeitnehmer ersetzt wird, darfst Du auch finanzielle Unterstützung durch Deinen Arbeitgeber in den USA erhalten.
Du kannst auch als Berufsschüler einer anerkannten Berufs- oder Berufsfachschule Deine Ausbildung in den USA weiterführen. Vorraussetzung ist, dass Du ein spezifisches Ausbildungsziel anstrebst. Eventuell kannst Du danach eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die aber der Ausbildung dienen muss. Um als Trainee oder Auszubildender mit einem Non-Immigrant-Visa in den USA tätig zu werden, benötigst Du ein H-3 Visum. Es ist auf die Dauer des Trainee-Kurses oder der Ausbildung beschränkt und maximal 24 Monate gültig. In Ausnahmefällen kann Dein Visum durch die US-Einwanderungsbehörde verlängert werden.
Als Stagiaire oder Facharbeiter in die USA
Die Schweiz hat eine Stagiaires-Vereinbarung mit den USA getroffen. Dies ermöglicht Schweizer Berufstätigen zwischen 18 und 35 Jahren ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse zu erweitern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Hochschuldiplom und zusätzlich zwölf Monate Berufserfahrung sowie gute Englischkenntnisse sind Vorraussetzungen, um an diesem Programm teilzunehmen. Treffen diese Kriterien auf Dich zu, kannst Du ein Non-Immigration-Visa beantragen und eine Arbeitsbewilligung für maximal 18 Monate erhalten. Für Berufe in der Landwirtschaft und Hotellerie werden aber maximal zwölf Monate bewilligt. Ärzte/Tierärzte, Lehrberufe und Rechtsanwälte können nicht an dem Stagiare-Programm teilnehmen und kein Non-Immigration-Visa beantragen.
Wenn Du als Facharbeiter tätig werden willst, hast Du die Möglichkeit mit einem H-2B-Visum ein Jahr in den USA zu arbeiten. Das Visum kann in der Regel zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Auch hier muss der Arbeitgeber zunächst nachweisen, dass er keinen geeigneten Bewerber auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt gefunden hat. Erst dann kannst Du ein Non-Immigration-Visa beantragen.
Registrierung und Immatrikulation
Bei der Einreise in die USA wirst Du registriert und bekommst Deine Aufenthaltserlaubnis. Deine Registrierung musst Du immer bei Dir haben. Besitzt Du keine Registrierung, machst Du Dich strafbar. Wenn Du länger als ein Jahr in den USA bleibst, bist Du verpflichtet, Dich bei einer Schweizer Botschaft zu immatrikulieren. Dazu benötigst Du das Formular „Anmeldung bei einer Schweizerischen Vertretung“, Deinen Schweizer Reisepass oder Deine Identitätskarte sowie Deinen Heimatschein. Voraussetzung für die Immatrikulation ist, dass Du Dich in der Schweiz abgemeldet hast. Die Immatrikulation soll Formalitäten und im Notfall die Kontaktaufnahme erleichtern. Sie sorgt dafür, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. Ausserdem kannst Du so an Wahlen in der Schweiz teilnehmen.
Einbürgerung
Wenn Du den Wunsch hegst, die amerikanische Staatsbürgerschaft anzunehmen, hast Du die Möglichkeit, Dich einbürgern zu lassen. Für eine Einbürgerung musst Du mindestens fünf Jahre legal in den USA gelebt haben. In dieser Zeit darfst Du das Land keine sechs Monate am Stück verlassen. Bist Du mit einem amerikanischen Staatsbürger verheiratet, kannst Du Dich schon nach drei Jahren in den USA einbürgern lassen.
Neben einem langjährigen Aufenthalt in den USA, sind ein guter Leumund sowie Kenntnisse der Geschichte und des politischen Systems der USA Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Ausserdem musst Du die englische Sprache ausreichend beherrschen und die Verfassung der USA anerkennen.
Weiterer Autor: Thomas Henning
Stefanie Blum, Gastautor