Der Arbeitsvertrag und seine Bestandteile
Fast jeder Arbeitsvertrag beginnt mit dem Zeitraum des Angestelltenverhältnisses. Neben dem Stellenantritt wird bei einer befristeten Anstellung auch das Ende der Anstellung vermerkt.
Im Arbeitsvertrag sollte ebenfalls festgehalten werden, welche Aufgabengebiete Dir in der neuen Anstellung übertragen werden. In dieser Stellenbeschreibung werden Handlungs- und Entscheidungsbefugnisse sowie Aufsichts- und Kontrollpflichten dargelegt.
Die Vertragsparteien müssen im Arbeitsvertrag namentlich genannt sein. Zudem muss der Arbeitsvertrag das Datum der Vertragsunterzeichnung enthalten.
Gehalt und Arbeitszeiten
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Gehalt. Neben der Zahlung von regulärem Monatslohn haben Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, ihre Arbeitnehmer am Gewinn zu beteiligen. So gibt es Gewinn- und Umsatzbeteiligungen sowie Provisionen. Diese werden im Arbeitsvertrag festgelegt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld hast Du nicht, könntest ihn aber im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Das Recht auf Mindestlohn unterscheidet sich in der Schweiz je nach Branche und Kanton. Bei Kreditinstituten und Versicherungen ist kein Mindestlohn vorgesehen.
Die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit wird vertraglich geregelt. Sie ist abhängig von Branche, Arbeitgeber und der zu besetzenden Position. Gelegentlich werden auch die Arbeits- sowie Pausenzeiten angegeben. Nach dem Gesetz steht Dir als Arbeitnehmer vier Wochen bezahlter Urlaub im Jahr zu.
Arbeitsvertrag: Überstunden
Als Arbeitnehmer verpflichtest Du Dich mit Deinem Arbeitsvertrag, für Dein monatliches Gehalt Überstunden in angemessenem Umfang zu leisten. Diese können in gegenseitigem Einvernehmen mit Freizeit abgegolten werden.
Gewährt der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich, muss er die geleisteten Überstunden vergüten. Im Arbeitsvertrag kann jedoch auch vereinbart sein, dass Sie eine Anzahl Überstunden ohne entsprechende Vergütung leisten.
Ausserdem kann der Arbeitsvertrag Angaben zu Probezeit, Mehrarbeit und Wochenendschichten enthalten. Diese variieren von Unternehmen zu Unternehmen.
Staufenbiel Institut