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Expertentipp

Ab wann darf man nach einer Bewerbung nachhaken?

Nach wievielen Wochen nach der Versendung der Bewerbung kann man bei einem Unternehmen nachfragen, wie weit der Vorgang gediehen ist? Wie fragt man bei dem Unternehmen am geschicktesten an?

Karsten A. (01.10.2009)

Antwort:

Guten Tag,

Firmen, die ihren Rekrutierungsprozess gut strukturiert haben, lassen Ihnen für Ihre Bewerbung umgehend eine Eingangsbestätigung zukommen. Darin ist oft auch ersichtlich, bis wann Sie mit einer Antwort rechnen können. Nach Ablauf dieser Frist dürfen und sollten Sie auf jeden Fall Kontakt aufnehmen.

Steht keine Frist oder erhalten Sie gar nicht einmal eine Eingangsbestätigung, so ist es sicher nicht vermessen, nach 8-10 Tagen einmal nach dem Stand der Dinge, nächsten Schritten und konkreten Terminen im Stellenbesetzungsprozess zu fragen.

Sie selbst können schon im Bewerbungsschreiben erwähnen, dass Sie sich melden werden (z.B. "Ich werde mir erlauben, Sie in rund einer Woche anzurufen, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.") So zeigen Sie eine proaktive Haltung, geben der Firma aber dennoch genügend Zeit, Ihnen allenfalls ein anderes Vorgehen vorzuschlagen.

Freundliche Grüsse

Martin Gubler
S&B Institut für Berufs- und Lebensgestaltung
Marktgasse 35
CH - 8180 Bülach

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